Allgemeine Geschäftsbedingungen
GÜLTIG AB 01.01.2009
Allgemeine Bedingungen
Dieses Abkommen annulliert und ersetzt alle vorhergehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die angeführten, ausgehandelten und/oder mitgeteilten Preise werden ohne Mehrwertsteuer angegeben und können jederzeit Abänderungen unterzogen werden. Eventuelle Preisangaben in Ltr./m² oder Kg/m² basieren auf theoretischen Berechnungen;
bei den Mengenangaben bezüglich der Ergiebigkeit handelt es sich folglich um Richtwerte.
Aufträge und Retourware
Alle Aufträge werden vorbehaltlich der Genehmigung durch NORDWAL AG/ SpA - als Lieferant -angenommen. Es werden keine Warenrücksendungen, ohne ausdrückliche Zusage des Lieferanten, angenommen. Zum Rücktransport freigegebene Ware muss in einwandfreien Originalgebinden und 3 Monate vor dem Verfallsdatum an den Lieferanten retourniert werden. Für die angenommene, einwandfreie Retourware wird vom Lieferanten eine Gutschrift zum Verkaufspreis, abzüglich 20% für Verwaltungs- und Transportspesen, erstellt. Es wird keine Retourlieferung von halbleeren, leeren oder beschädigten Behältern angenommen (ex DPR 915/82 und darauffolgende Abänderungen); diese Spesen sind vom Verbraucher des Produkts zu tragen.
Zahlungen
Alle Zahlungen müssen den vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen entsprechend durchgeführt werden. In Fällen von nicht oder verspätet durchgeführten Zahlungen wird ein erster, der Prime Rate entsprechender, um 4% vermehrter Zinsaufschlag sowie ein Fixbetrag von 15 EURO, als teilweise Rückvergütung für den entstandenen verwaltungstechnischen Aufwand, berechnet. Im Falle einer nicht durchgeführten oder verspäteten Zahlung wird kein weiterer Auftrag bearbeitet. Als schuldtilgend gelten ausschließlich jene Zahlungen, welche direkt zu Gunsten der NORDWAL AG/ SpA durchgeführt oder von Personen mit schriftlich erteilter Vollmacht vorgenommen werden. Für Zahlungen per Nachnahme wird ein Kassenskonto von 3% gewährt.
Zustellungen
Die Waren werden „Frei Lager“ Auer (BZ) von NORDWAL AG/ SpA dem Frächter übergeben.
Es gilt als vereinbart, dass die Zustellungen im Auftrag und zu Lasten des Auftraggebers durchgeführt werden. Dieser hat die Warenlieferung, bezüglich Qualität und Menge, zum Zeitpunkt der Übergabe zu überprüfen. Im Falle einer Beanstandung muss der Auftraggeber diese auf dem Lieferdokument des Frachtführers vermerken. Sollte sich die Kontrolle zum Zeitpunkt der Übergabe als nicht möglich erweisen, darf der Kunde quantitative oder qualitative Mängel der Ware nur dann beanstanden, falls er auf dem Lieferschein den Wortlaut: „Die Kontrolle der Lieferung bezüglich Menge und Qualität wird auf einen späteren Zeitpunkt verlegt“ vermerkt hat und die Reklamation innerhalb von 8 Tagen ab dem Zeitpunkt der Zustellung ( nach Art. 1698 des Zivilgesetzbuchs) erfolgt ist. Vorbehalte und Beanstandungen sind in schriftlicher Form an die Faxnummer 0471-810297 zu senden. NORDWAL AG/ SpA hat eine Konvention mit verschiedenen Frächtern abgeschlossen, welche einen Abschlag auf die geltenden nationalen Transporttarife gewähren. Die Transportkosten werden – falls nicht anders vereinbart – dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Für Ware die auf Palette (EPAL) angeliefert wird werden 10 € pro Palette verrechnet. Für Lieferungen mit einem Warenwert unter 150 € wird eine Transportkostenbeteiligung von 12 € in Rechnung gestellt. In Reklamationsfällen begrenzt sich der eventuelle Schadensersatz auf die Gratisbelieferung der Produkte die zur Behebung des entstandenen Schadens notwendig sind; außer es handelt sich um vorsätzlichen Betrug oder erschwerende Umstände. Die Liefertermine sind nicht verbindlich und haben angebenden Charakter.
Übereinstimmung der Produkte
Der Kunde ist angehalten nach der Zustellung die Ware sofort auf deren Übereinstimmung zu überprüfen. Eventuelle Abweichungen, Fehler oder Produktmängel müssen umgehend per Telefax (0471-810297) oder E-Mail (info(at)nordwal.com) schriftlich mitgeteilt werden. NORDWAL AG/ SpA übernimmt keine Verantwortung für Beanstandungen bezüglich Abweichungen, Fehler oder Produktmängel, welche vom Kunden präventiv zu beanstanden gewesen wären.
Neukunden
Zahlung per Nachnahme bis zur Zuweisung eines Kreditlimits „FIDO“.
Rechtsfragen
Ausschließlicher Gerichtsstand für unmittelbare oder mittelbare Streitigkeiten ist Bozen.
